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«Grundsätzlich besteht das Kapital aus zwei Komponenten: einem Gut und dem Rechtscode. ... ‹Gut› hier in einem weiteren Sinn für jedes Objekt, jede Forderung, Fähigkeit oder Idee, unabhängig von seiner oder ihrer Form. ... ein Stück Boden, ein Gebäude, das Versprechen zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlung zu erhalten, eine Idee für ein neues Medikament ... Mit der richtigen rechtlichen Codierung kann jedes dieser Güter in Kapital und dadurch seine Tendenz, Vermögen für seine(n) zu schaffen, verstärkt verwandelt werden.» Das «Kapital» genießt seit 300 Jahren erstaunliche juristische Sonderrechte. Geschickte Firmenanwälte bauen Konstrukte, verschleiern, oft legal, bestimmen das Geschick ganzer Gesellschaftsstrukturen. Gesetze, die für die Vermehrung von Kapital stehen – Gesetze dagegen könnten das ändern. Alles fing damit an, dass der Mensch sesshaft wurde. Plötzlich steckte er einen Claim ab, nannte dies seinen Besitz. Land, Vieh und Ernte definierten das Besitztum. Es bildeten sich Rechtsbegriffe; Kapital begründete sich früher meist über Grund und Boden. Heute befindet sich Vermögen oft in abstrakten Werten wie Aktien, Anleihen, Immobilien und Patente, ein mobiles Vermögen, das global «verschifft» werden kann, mit windigen Tricks verschleiert und versteckt wird, oder in Trusts und Stiftungen im Verborgenen liegt, um sich dem Steuerzugriff zu entziehen. Man sucht sich global aus den vielen Rechtssystemen die vorteilhaftesten Regularien heraus. Und hier kommen die Anwälte, «Herren des Codes», ins Spiel, die in diesem Geflecht eine große Rolle spielen. Katharina Pistor zeigt in diesem Buch die Rechtsgeschichte des Kapitals auf. Römer, die bereits Firmenkonstrukte installierten, die eine Haftung von Eigentümern beschränkte, ähnlich den heutigen Kapitalgesellschaften. Die Fugger waren Meister darin. Es gibt sehr interessante Beispiele – bis hin zur kriegerischen Übernahme der Europäer von Land in fremden Kontinenten: Was ich erobert habe, gehört mir. Die Ureinwohner waren auch nicht in der Lage, Grundbücher vorlegen, die ihren Besitz im Sinn der Europäer legitimieren konnten. In England des 16. Jahrhunderts erreichen die Landlords mit Hilfe von gewitzten Anwälten Ländereien, für den sie zuvor lediglich Nutzungsrechte besaßen, die nun in persönliches Privateigentum umgewandelt wurden. Jetzt gehörte ihnen nicht nur die Ernte der Feldfrüchte, sondern sie besaßen enormes Kapital in Form von Grund und Boden, den man gegebenenfalls verkaufen oder beleihen konnte. Der Anfang zu den ersten Gesetzen zu Grund und Boden. Dem nicht genug. Um den Familienbesitz der Landlords vor Gläubigern zu schützen, übertrugen sie ihn in eine dem heutigen Trust ähnliche Kapitalgesellschaft, dessen Nutzungsberechtigte sie waren und die sie gleichzeitig «im Namen und im Auftrag künftiger Generationen» leiten durften. Damit entgingen sie dem Recht auf Pfändung des gesamten Besitzes, den sie ja theoretisch Gläubigern aushändigen mussten. Familienbesitz war nicht pfändbar. Dieses Recht wurde von der jungen USA nach der Unabhängigkeit übernommen. In England hingegen wurden diese Privilegien bald abgeschafft. Die vorindustriellen Gesellschaften erfanden Kapitalgesellschaften, die es den Besitzern ermöglichte, ihr Privatvermögen zu schützen. War die Gesellschaft pleite, blieben die Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen, die Eigentümer behielten pikanterweise ihr Privatvermögen. Man konnte später Untergesellschaften gründen, bei dem der Absturz einer einzelnen nicht den ganzen Konzern herunterzieht (z.B. eine AG mit mehreren GmbH’s). Das Konstrukt haben bereits die Medici zur Perfektion installiert. Das Privatrecht wird so ausgehebelt, bei dem der Schuldner mit seinem Privatvermögen haftet. Beispielhaft und detailliert erklärt die Autorin, wie die Anpassung des Rechts an die Wünsche der Besitzenden sich im Lauf der Geschichte entwickelt hat. Historisches, wie die «institutionelle Autopsie» der Lehman Brothers, wird erklärt, in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung vom Schuldschein zum Wechsel und der der Handel damit. «Das Recht ist ein mächtiges Werkzeug für die Ordnung des Sozialen und hat das Potential, einem großen Spektrum gesellschaftlicher Ziele zu dienen; dennoch wurde es fest in den Dienst des Kapitals gestellt.» Wie sieht es eigentlich mit Naturgütern aus? Bodenschätze, Wasser. Ist dies ein Gemeingut oder gehört es in privates Besitztum? Alles ist juristisch codiert. Das angelsächsische Rechtssystem basiert auf Präzedenzfälle. Das «Common Law» (von England in die USA getragen) gibt privaten Anwältinnen einen großen Spielraum. «Denn diese sind nicht nur als Berater zum bereits existierenden Recht tätig, sondern formen aus dem alten Stoff ständig neue Rechte.» Die Rechtsauffassung eines Anwalts vor Gericht, kann zur Urteilsbegründung herangezogen werden, neue Rechtscods entstehen, die in anderen Verhandlungen wieder als gültiges Recht herangezogen werden, ohne von einem Parlament beschlossen zu sein. Im Zivilrecht von Deutschland, Frankreich usw. handeln wir nach dem «Code Civil», der von Napoleon verbreitet wurde. Im Süden galt damals in Frankreich das «römische Recht», im Norden das «Gewohnheitsrecht». Napoleon fasste sie zusammen und modernisierte das neue System als ein vernunftgegründetes allgemeines Recht, das dem Richter Handlungsspielraum zur Entscheidung gab, und es floss soziales Gedankengut aus der Französischen Revolution mit hinein. Freies individuelles Eigentum wurde gewährt, der Zopf des Feudalismus abgeschnitten, eine strikte Trennung von Staat und Kirche eingeführt. Hier wird nach geltendem Recht entschieden, ohne dass Anwälte ihre eigenen Cods in die Entscheidung durch Argumente einfließen lassen können. «So werden auch noch in der Gegenwart alle Jurastudierenden in Deutschland zum Richter und nicht zum Rechtsanwalt ausgebildet. Erst nach der Richterqualifikation dürfen sie den Anwaltsberuf ergreifen.» Dazu kommt nach dem Studium eben auch das Referendariat mit abschießendem Staatsexamen. Im «Comen Law» muss man zunächst nach dem tudium in privaten Kanzleien gearbeitet haben, um zum Richter berufen zu werden. Das Studium ist auf den Rechtsanwalt ausgerichtet. Es gibt in allen Kapiteln interessante Exkurse in die Rechtsgeschichte, die ziemlich spannend sind, verständlich erklärt für den Laien. Allein für die vielen Ausflüge in die Rechtsgeschichte ist das Sachbuch lesenswert. Katharina Pistor stellt Thesen auf, bringt Zusammenhänge, die mir gut gefallen haben, anderen stehe ich ein wenig skeptisch gegenüber. Aber allein die Informationen und Vervindunen, das eigene Orientieren und Nachdenken bringt den Leser weiter. «Deshalb haben sie auch zunehmend darauf gedrängt, juristische Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen oder der Schiedsgerichtsbarkeit dem offiziellen Verfahrensweg den Vorzug zu geben. Doch auch das bringt die Anwälte in eine eigenartige und potenziell recht angreifbare Lage: Sie sind auf die Autorität des staatliche Rechts angewiesen, meiden aber die Gerichte, die traditionellen Hüter des Rechts, aus Angst davor, dass diese sich in ihre Codierungsbemühungen einmischen könnten.» Die Globalisierung bringt erweiterte Wahlmöglichkeiten für Firmen und ihre Anwälte. Firmenkonstrukte, Steuerrecht umgehen, verschleiern ... Auswahlmöglichkeit des Firmensitzes, verschiedene Rechtssysteme, Vertragsfreiheit, Verhandlungsort für Rechtsstreitigkeit. Ein Dschungel des Rechtsgeflechts. Nehmen wir als Beispiel das Café von Heike Mustermann in der Fußgängerzone, die brav ihre Steuern bezahlt, auf der anderen Straßenseite der hippe Multikonzern, der überteuerten Kaffee verkauft und kaum Steuern abgibt. Und dann hat man globale Schiedsgerichte erfunden, die ja dazu dienen sollen, Einigkeit schnell zu regeln, die Gerichte zu entlasten. Wer glaubt es? Seit TTIP und CETA ist erlaubt, was von vielen Juristinnen für nicht rechtsstaatlich und verfassungswidrig gehalten wird – von Anwalt zu Anwalt Streitigkeiten ohne Richter beseitigen. Man einigt sich schnell, wenn es um die Verletzung der Rechte von Verbraucher*innen geht. Das alles hinter verschlossenen Türen ohne den Blick der staatlichen Richter, die diese Beschlèsse dann aber als rechtsgültig akzeptieren müssen. Katharina Pistor fordert Korrekturen im Rechtssystem. Die demokratische Gesellschaft muss unbedingt die Kontrolle über ihr Recht zurückgewinnen. Gesetze können das ändern und man kann falsche Gesetze auch abschaffen. Sie schlägt u. a. vor, private Schiedsgerichte bei öffentlichem Interesse zu verbieten. Ebenso, die Möglichkeit für Vermögende, ihre finanziellen Risiken der Allgemeinheit aufbürden. Siehe Banken und Firmenpleiten. Spekulative Verträge sollten nicht mehr vor Gerichten durchsetzbar sein. Das Sachbuch ist ein Füllhorn von interessanten Ausflügen in die Rechtsgeschichte – aber nicht nur das, Zusammenhänge werden gut erklärt, ihre Auswirkung auf unsere Gesellschaft. Recht schützt Kapital teilweise sehr ungerecht und trägt somit dazu bei, ein Ungleichgewicht in der Gesellschaft herzustellen. Katharina Pistor, geboren 1963, ist Edwin B. Parker Professorin of Comparative Law und Direktorin des Center on Global Legal Transformation an der Law School der Columbia University in New York. Für ihre Forschungen wurde sie vielfach ausgezeichnet, u. a. mit dem Max-Planck-Forschungspreis 2012. Der Code des Kapitals. Wie das Recht Reichtum und Ungleichheit schafft wurde von der Financial Times und von Business Insider zu einem der besten Bücher 2019 gekürt. Dieses Buch steht in der Longlist: Wissenschaftsbuch des Jahres 2022.